DAC7-Berichterstattung BUY BACK

DAC7 ist eine EU-Steuerrichtlinie, die Online-Plattformen (wie Baumwollbaby) verpflichtet, Informationen über die Verkäufe und Einnahmen ihrer Nutzer*innen an die lokalen Finanzbehörden zu melden.

Baumwollbaby ist gesetzlich verpflichtet, Umsatz- und Steuerinformationen von Verkäufer*innen, die ein bestimmtes Umsatz- oder Ertragsniveau erreicht haben, zu sammeln und zu melden. Solltest du diese Anforderungen erfüllen, ist es erforderlich, dass du bestimmte persönliche Daten angibst, indem du das DAC7-Formular ausfüllst.

Diese Rechtsvorschriften sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und die Meldung muss jedes Kalenderjahr erfolgen. Die erste Meldung muss spätestens am 31. Januar 2024 (für das Kalenderjahr 2023) eingereicht werden.

Wie auch andere Plattformbetreiber, ist Baumwollbaby verpflichtet, dieser Regelung nachzukommen. Wir sind uns den daraus entstehenden Unannehmlichkeiten bewusst und danken dir daher vielmals für deine Kooperation und dein Vertrauen in diesem Anliegen.

Muss ich das DAC7-Formular ausfüllen?

Du bist verpflichtet, das DAC7-Formular auszufüllen, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:

  • Du hast 30 Artikel oder mehr während des Kalenderjahres verkauft

  • Du hast mehr als 2000€ aus deinen Verkäufen auf Baumwollbaby im Laufe des Kalenderjahres verdient

Wir werden dich zum Ausfüllen des DAC7-Formulars kontaktieren, solltest du eine dieser Bedingungen erfüllen. Du wirst per E-Mail oder Brief benachrichtigt.

Wenn du diese Bedingungen nicht erfüllst, ist es nicht notwendig, das DAC7-Formular auszufüllen. Verkäufer*innen, die von der Meldepflicht befreit sind, sind:

  • Behörden

  • Gelistete Unternehmen

  • Verkäufer*innen, für die Baumwollbaby weniger als dreißig Mal und für weniger als 2000€ Waren verkauft hat

Weitere Informationen findest du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Welche Informationen muss ich angeben?

Alle übermittelten Informationen sind unten genannt. Beachte, dass einige Informationen direkt von Baumwollbaby gesendet werden und andere erst von dir im Formular eingegeben werden müssen. Stelle sicher, dass deine Angaben korrekt sind. Das ausgefüllte DAC7-Formular wird an dein örtliches Finanzamt gesendet.

Baumwollbaby ist gesetzlich verpflichtet, folgende Informationen zu übermitteln:

Vollständiger Name:

Dein vollständiger rechtlicher Name (einschließlich etwaiger Zweitnamen), wie er in deinem Personalausweis oder Reisepass steht.

Geburtsdatum:

DD / MM / JJJJ

Wohnort / Meldeadresse:

Dein Wohnort oder deine gemeldete Adresse.

Steueridentifikationsnummer und Ausstellungsland:

In Deutschland sind persönliche Identifikationsnummern TIN-Nummern, in anderen Ländern kann die Steueridentifikationsnummer jedoch auch aus Buchstaben oder Zahlen bestehen, die dir von der Finanzbehörde des jeweiligen Landes als Steueridentifikationsnummer zugewiesen werden. Wer einen steuerlichen Wohnsitz im Ausland besitzt, muss Baumwollbaby die ausländische Steueridentifikationsnummer (TIN, Taxpayer Identification Number) mitteilen.

Steueridentifikationsnummer (auch bekannt als):

Steuer-ID

IdNr.

Steuer-IdNr.

Abgabenkontonummer (in Österreich)

Bitte beachte, dass du deine Steuer-IdNr und nicht die Steuernummer angeben musst.

Hier findest du die TIN aller EU-Länder.

Beispiel für eine Steueridentifikationsnummer:

01 234 567 890

(11 Ziffern in Deutschland)

 

93 173658 2

(9 Ziffern in Österreich)

Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer?

Deine Steueridentifikationsnummer findest du in dem Schreiben “Mitteilungsschreiben über die Zuordnung einer Identifikationsnummer”, welches durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) ausgestellt wird bzw. in Österreich durch dein zuständiges Finanzamt.

Du findest sie auch auf deinem Einkommenssteuerbescheid oder deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Welche Daten wir an das Finanzamt melden (aus deinem Baumwollbaby -Konto):

Bankkontodaten, die zum Auszahlen des Baumwollbaby -Guthabens verwendet werden, oder deine IBAN oder Ähnliches (z.B. BBAN).

Name des Bankkontoinhabers/der Bankkontoinhaberin:

(Nur wenn er von dem auf Baumwollbaby registrierten Namen abweicht)

Höhe des Umsatzes pro Quartal:

Dein Verdienst als Verkäufer*in auf Baumwollbaby pro Quartal (vierteljährlich).

Anzahl abgeschlossener Verkäufe pro Quartal:

Wie viele Verkäufe du pro Quartal abgeschlossen hast.

Bitte beachte: Ein Verkauf wird entweder gezählt als

  • Eine einzelne Transaktion, bei der ein Artikel verkauft wird

  • Eine einzelne Transaktion, bei der mehrere Artikel in derselben Anzeige verkauft werden

Empfangende Finanzbehörde/Steuerbehörde:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.)

Land der Einkommensteuer:

Zahlung der Einkommensteuer in Deutschland oder einem anderen Land in Europa. Die Meldung der Einkommensteuer in anderen EU-Ländern ist obligatorisch, wenn du eine Steuerpflicht gegenüber einem anderen Land hast.

Was passiert, wenn ich das DAC7-Formular nicht ausfülle?

Bei Bedarf senden wir dir mehrere Erinnerungen zum Ausfüllen des DAC7-Formulars.

Wenn du das Formular nach unseren Erinnerungen nicht ausfüllst (oder deine Daten generell nicht angibst), sind wir gezwungen dir automatisch nach Erfüllung einer der folgenden Bedingungen den Zugriff auf Baumwollbaby teilweise einzuschränken:

  • Du kannst von deinem Guthaben keine Auszahlungen vornehmen

  • Bitte beachte, dass du weiterhin Artikel auf Baumwollbaby kaufen und mieten kannst, aber keine weiteren Baumwollbaby-BUY BACK Gutscheine von deinem Guthaben als Zahlungsmethode umwandeln kannst

Wie wirkt sich dies auf meine Steuern aus?

Es ist wichtig zu wissen, dass unsere Meldung an das Finanzamt keine Auswirkungen auf deine Steuerpflicht hat. An der Besteuerung deines Einkommens ändert sich durch die neuen Melderegeln nichts. Du musst weiterhin die bestehenden Regeln für die Besteuerung von Einkünften, die du aus Verkäufen über Plattformen wie Baumwollbaby erzielst, befolgen. Wende dich bei Fragen an dein örtliches Finanzamt oder erfahre mehr auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt.).

Gut zu wissen:

Alle von dir benötigten Daten werden in strenger Übereinstimmung mit den Datenrichtlinien von Baumwollbaby verarbeitet.

Wie ist die Berichterstattung konform mit der DSGVO?

Durch die neuen Regeln ist Baumwollbaby gesetzlich verpflichtet, bestimmte Benutzerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) weiterzugeben. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesem Zweck. Wir sind verpflichtet, Informationen über deine Transaktionen zu speichern, um sie dem BZSt. melden zu können. Das bedeutet, dass wir auch dann, wenn du dein Baumwollbaby-Konto löschst, die Informationen behalten müssen, die wir benötigen, um unserer Verpflichtung zur Meldung deiner Transaktionen an das BZSt. nachzukommen.

Was passiert, wenn ich Artikel an jemand anderen verkauft habe?

Wir melden Benutzer*innen, bei denen wir feststellen können, dass sie unsere Dienste zum Verkauf von Waren genutzt haben. Wenn du Artikel für jemand anderen verkaufst und den Erlös nicht selbst behalten hast, empfehlen wir dir, dies zu dokumentieren, indem du beispielsweise eine Vereinbarung mit der Person, an die du verkaufst, aufsetzt. Auf diese Weise kannst du es dem Finanzamt vorlegen, wenn dieses dich zur Besteuerung solcher Einkünfte auffordert.

Wo kann ich mehr lesen?

Solltest du weitere Fragen zum Hintergrund der neuen Vorschriften haben oder rechtliche Beratung benötigen, kannst du mehr auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt.) erfahren.